Leitern zu prüfen, gehört hierzulande zum Arbeitsschutz, denn in vielen Statistiken macht ein Sturz von der Leiter mehr als die Hälfte aller Absturzunfälle aus. Daher hat der Gesetzgeber Vorschriften bzw. Vorgaben erstellt, die diese Unfälle verhindern sollen. Dazu gehört auch die Prüfung der Leitern, die regelmäßig durchgeführt werden muss. Als Prüfer kommen dabei Personen in Frage, die dazu „befähigt“ sind, also über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen im Sinne des Gesetzgebers verfügen.
Die Leiterprüfung (jährlich) muss durch eine befähigte Person für die Prüfung von Leitern und . Die Prüfung der Leitern und Tritte nach DGUV Information 208-016 sollte als sogenannte Leiterprüfung durch einen geeigneten Fachmann durchgeführt werden,
UVV-Prüfung von Leitern und Tritten durch ma-control. ma-control führt die Prüfung nach DGUV 208-016 fachgerecht und kompetent für Sie durch – herstellerunabhängig! Viele dieser Unfälle lassen sich durch eine wiederkehrende Leiternprüfung vermeiden. Alle Leitern, Tritte und FahrGerüste müssen daher mindestens einmal pro Jahr geprüft werden. ma-control prüft für Sie Steiggeräte nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), DGUV Information 208-016 (BGI 694), DGUV Information 201-011 (BGI 693), Leitern und Tritte, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt oder vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden, sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung, Die Prüfung von Leitern und Tritten (Leiterprüfung) nach DGUV Information 208-016. Leitern, Tritte.
Die eigentliche Leiterprüfung wird erst dann zum Thema, wenn Leitern sowie Tritte als Gefährdungsbeurteilungsergebnis für sogenannte kurzzeitige Arbeiten